Recht auf Einwilligung

Eingebettete Plugins von vielen Social Media Plattformen oder Internetdiensten nehmen schon beim Webseitenaufruf Verbindung zu ihren Servern auf. Dazu gehören etwa Facebook, Google Maps oder YouTube. Diese Unternehmen liegen zum Großteil außerhalb der EU und unterliegen nicht der DSGVO.

Trotz vieler Anonymisierungs-Optionen werden doch immer Ihre IP-Adresse und die Ursprungsseite mitgesendet. Da die IP-Adresse zu den Personenbezogenen Daten gehört, benötigen wir hierfür jedoch eine Einwilligung.

Social Media Plugins

Bei unserer Lösung werden die Plugins nicht direkt eingebunden. Anstatt dessen zeigen wir ein Platzhalter-Bild, das auf dem Server Ihrer Webseite liegt. Sobald der Nutzer mit der Maus darüber fährt, erscheint ein Hinweis über die bevorstehende Herausgabe seiner Daten an Drittanbieter. Somit hat er direkt die Möglichkeit, Ihre Datenschutzerklärung zu lesen. Erst nachdem er darüber explizit seine Einwilligung gegeben hat, wird das Bild durch das eigentliche Plugin ausgetauscht und kann in voller Funktionsweise genutzt werden.

Zudem ist es nötig, diese Einwilligung zu protokollieren. Diese wird bei uns hinterlegt und für sechs Monate aufbewahrt. Das ist besonders wichtig, falls es zu einem Streitfall gegen Sie kommt. Daten zum Nutzer oder zu Cookies werden in unserer Lösung nicht genutzt. Da die Einwilligung zweckgebunden sein muss, wird diese jedoch bei jeder Nutzung benötigt.

Auch Social Media Links sind hiervon betroffen. Dies lässt sich durch eine CSS-Lösung umgehen. Hier werden Sie einfach direkt auf die Seiten der Betreiber geleitet. In diesem Fall greift dann die Datenschutzerklärung der Betreiber – der Nutzer befindet sich somit nicht mehr auf Ihrer Seite.