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Verbraucherstreitbeilegung (ADR-Richtlinie)

Textbausteine für das IMPRESSUM und ggf. die AGB für die unterschiedlichen Konstellationen:

DARSTELLUNG

Es ist erforderlich, dass sich die Information vom übrigen Text und dem sonstigen Layout abhebt, z.B. durch eindeutige Überschrift und klar sowie einfach erkennbarem Text. Meine Vorschlag lautet, insoweit einen anderen Schriftschnitt als im übrigen Impressum bzw. abweichend von den restlichen AGB zu wählen. Insoweit ist auch einen kursiv angegebenen Text ausreichend.


HEADLINES:

„Information nach dem Gesetz zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBG)“

oder auch kurz

„Information zur Verbraucherschlichtung“


TEXTBAUSTEINE

(1) Bei Verpflichtung zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren:

„Aufgrund (z.B. § 111 b I 2 oder § X der Satzung des Verbandes) ist das Unternehmen Y zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet.

Insoweit ist die nachstehend aufgeführte Stelle zuständig:
Verbraucherschlichtungsstelle Z
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Webauftritt:“

(2) Bei freiwilliger Teilnahme mit Beschränkung auf eine bestimmte Verbraucherschlichtungsstelle:

„Bei dem Unternehmen Y besteht Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der nachstehend aufgeführten Stelle:

Verbraucherschlichtungsstelle Z
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Webauftritt:“

(3) Bei freiwilliger Teilnahme vor der seit dem 01.04.2016 online erreichbaren, vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle:

„Bei dem Unternehmen Y besteht Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der nachstehend aufgeführten Stelle:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
Web: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de“

(4) Bei mangelnder Verpflichtung und Bereitschaft zur Teilnahme:

„Bei dem Unternehmen Y besteht weder eine Verpflichtung noch eine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.“